Mitgliedschaft
Gemeinsam sind wir stark!
Für nur 3,50 Euro* im Monat:
- beraten und begleiten wir Sie zu sozialmedizinisch-pflegerischen, sozialrechtlichen und psychologischen Fragen
- helfen wir Ihnen bei der Stellung relevanter Anträge – egal ob Reha, Rente, Grad der Behinderung oder Widersprüche zu den entsprechenden Bescheiden
- profitieren Sie von Sonderkonditionen bei unseren Veranstaltungen, Kursen, Workshops und Ausflügen in den Bereichen Gesundheit, Sport, Freizeit, Kunst und Kultur
- bekommen Sie Wissenswertes rund um die MS in Form der Magazine „KOMPASS“ des Landesverbandes (2 x jährlich, inkl. Veranstaltungskalender) und „Aktiv“ des Bundesverbandes (4 x jährlich)
- erhalten Sie Vergünstigungen bei ausgewählter Fachliteratur
- können Sie bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes abstimmen und so Einfluss auf dessen Ausrichtung nehmen
- stärken Sie die Vertretungskraft des Landesverbandes und damit die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft
- gehören Sie auch dem Bundesverband an, der Teil des weltweiten Netzwerks der MS-Gesellschaften ist, und profitieren Sie von der bundesweiten Vernetzung des Berliner Landesverbandes sowie von der gesundheitspolitischen Vertretung auf Bundesebene
- beweisen Sie Solidarität, indem Sie mit Ihrem Beitrag nicht nur bereits organisierte MS-Betroffene unterstützen und mithelfen, die Versorgung der MS-Betroffenen in Deutschland sicherzustellen, sondern auch die Förderung der MS-Forschung durch den Bundesverband ermöglichen
- sind Sie schließlich Teil einer der größten Selbsthilfeorganisationen in Deutschland mit insgesamt knapp 60.000 Mitgliedern
* Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt mindestens 42,– Euro im Jahr.
Der Mitgliedsbeitrag für rechtliche Körperschaften beträgt 350,– Euro im Jahr.
Die aktuell gültige Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.09.2021 beschlossen:
Liebe Mitglieder,
bitte beachten Sie: Das Finanzamt bewertet Mitgliedsbeiträge an die gemeinnützige DMSG – Landesverband Berlin e. V. wie Spenden. Daher sollten Sie Ihren Mitgliedsbeitrag auch in Ihrer Steuererklärung als steuermindernd angeben.
Bei jeder einzelnen Zuwendung bis 300 Euro wird der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug vom Finanzamt als Spendenbeleg in Verbindung mit der „Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt“ anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus dem Kontoauszug der*die Auftraggeber*in (zuwendende Person), der Empfänger (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft – Landesverband Berlin e. V.), der Verwendungszweck („Mitgliedsbeitrag 2024“), der Betrag und der Buchungstag sowie die Konto-Nummern der Beteiligten ergeben.
Das Formular Bestätigung über Zuwendung (Mitgliedsbeitrag) für das Finanzamt können Sie mit dem Kontoauszug als Mitgliedsbeitrag geltend machen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass zukünftig keine individuellen Zuwendungsbestätigungen für Ihre Beitragszahlung (Zuwendungen unter 300 Euro) mehr zugesandt werden.